RENTEN-NEWS
Wichtige Neuerung bei der 3. Säule: Nachzahlungen für private Vorsorge ab 2026 möglich
Bern / Schweiz – Für viele Menschen in der Schweiz bedeutet die private Vorsorge einen wichtigen Baustein zur finanziellen Absicherung im Ruhestand. Nun gibt es eine bedeutende Veränderung im Schweizer Rentensystem, die besonders für diejenigen interessant ist, die in der Vergangenheit nicht immer den maximal möglichen Betrag in ihre Säule 3a eingezahlt haben.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Regelung in Kraft: Fehlende Beiträge zu Säule-3a-Kontoausgleich können für die Jahre ab 2025 und danach rückwirkend nachbezahlt werden. Dies ermöglicht es Versicherten, bis zu zehn Jahre zurückliegende Beitragslücken zu schliessen – vorausgesetzt, der Beitrag für das laufende Jahr wurde bereits vollständig geleistet.
Was bedeutet das konkret?
Personen, die in den letzten Jahren nicht den Höchstbetrag in ihre private Vorsorge (Säule 3a) eingezahlt haben, haben ab 2026 erstmals die Möglichkeit, diese Lücken nachzuholen.
Die nachträglichen Zahlungen können nur für Beitragsjahre ab 2025 geleistet werden.
Die maximale rückwirkende Nachzahlung ist innerhalb eines Zeitfensters von zehn Jahren möglich.
Voraussetzung: Zuerst muss der reguläre Beitrag für das aktuelle Jahr vollständig beglichen sein, erst danach können Rückzahlungen geleistet werden.
Vorteile dieser Regelung
Diese Neuerung bietet vor allem jenen einen Vorteil, die aufgrund unterschiedlicher Lebenssituationen – wie Teilzeit-Beschäftigung, Familienzeiten oder finanziellen Engpässen – in einigen Jahren keine oder nur geringe 3a-Beiträge leisten konnten. Durch die Nachzahlung können sie ihre Altersvorsorge verbessern und gleichzeitig Steuern sparen, da die Säule-3a-Beiträge weiterhin steuerlich absetzbar sind.
Hintergrund – Drei-Säulen-System
In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-System:
AHV (Staatliche Vorsorge)
BVG / Pensionskasse (Berufliche Vorsorge)
Private Vorsorge (Säule 3a/3b)
Die Säule 3a gilt dabei als flexibelste und steuerlich geförderte Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Diese Reform macht sie für viele Menschen noch attraktiver – insbesondere für jene, die ihre Vorsorge in der Vergangenheit nicht vollständig ausschöpfen konnten.
📌 Quellen:
„Starting January 1st 2026…catch-up payments for missed contributions…“ – Swiss Observer https://swissobserver.com/news/swiss-pension-reform-third-pillar/
- „From 2026 it will be possible to …“ – Le News https://lenews.ch/2025/12/26/switzerland-to-allow-catch-up-payments-into-third-pillar-pensions/
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