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AHV- und IV-Renten seit 2025 erhöht: Was die Anpassung für Rentnerinnen und Rentner 2026 bedeutet

Schweiz – Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz höhere AHV- und IV-Renten. Auch im Jahr 2026profitieren Rentnerinnen und Rentner weiterhin von dieser Anpassung, die aufgrund der Teuerung und der Lohnentwicklung beschlossen wurde. Für viele Pensionierte stellt diese Erhöhung eine wichtige finanzielle Entlastung im Alltag dar.

Rückblick: Was wurde 2025 angepasst?

Mit der letzten ordentlichen Rentenanpassung wurden die Leistungen der 1. Säule spürbar erhöht:

  • Die AHV- und IV-Renten wurden um rund 2,9 % angehoben

  • Die AHV-Minimalrente stieg auf CHF 1ʼ260 pro Monat

  • Die AHV-Maximalrente beträgt seither CHF 2ʼ520 pro Monat

  • Auch die Maximalrente für Ehepaare wurde entsprechend angepasst

Diese Beträge gelten weiterhin im Jahr 2026 und bilden die aktuelle Grundlage für die staatliche Alters- und Invalidenvorsorge.

Warum diese Rentenerhöhung wichtig bleibt

Die Anpassung der AHV- und IV-Renten erfolgt gemäss dem sogenannten Mischindex, der sowohl die Preis- als auch die Lohnentwicklung berücksichtigt. Ziel ist es, die Kaufkraft der Renten zu erhalten, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

Viele Rentnerinnen und Rentner spüren auch 2026 weiterhin den Druck durch höhere Ausgaben für:

  • Wohnen

  • Krankenkassenprämien

  • Energie- und Alltagskosten

Die Rentenerhöhung aus dem Jahr 2025 trägt dazu bei, diese Belastungen zumindest teilweise abzufedern.

Weitere Leistungen ebenfalls angepasst

Neben den regulären Alters- und Invalidenrenten wurden auch weitere Leistungen der 1. Säule angepasst und gelten weiterhin:

  • Hilflosenentschädigungen

  • Assistenzbeiträge

  • Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen

Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass Personen mit geringem Einkommen oder besonderem Unterstützungsbedarf nicht zusätzlich belastet werden.

Was bedeutet das für Sie im Jahr 2026?

  • Wenn Sie bereits eine AHV- oder IV-Rente beziehen, erhalten Sie diese weiterhin auf dem erhöhten Niveau

  • Es sind keine zusätzlichen Anträge notwendig

  • Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt über die zuständige Ausgleichskasse

Die AHV bleibt damit auch 2026 eine stabile Basis der Altersvorsorge in der Schweiz – ergänzt durch Pensionskassen und private Vorsorge.

📌 Quellen: