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Einblicke und Ratschläge

13. AHV-Rente: Alles, was Pensionierte für 2026 wissen müssen

Bern / Schweiz – 2026 wird für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner ein historisches Jahr, denn erstmals wird in der Schweiz die 13. Altersrente aus der AHV ausbezahlt. Diese zusätzliche Zahlung ergänzt die regulären monatlichen Renten und soll die finanzielle Situation vieler Pensionierter verbessern, ohne die bestehenden Ergänzungsleistungen (EL) zu schmälern. 

Einführung der 13. AHV-Rente

Am Dezember 2026 wird die 13. Altersrente erstmals gemeinsam mit der Dezember-AHV-Rente ausgezahlt – dies ist gemäss dem Beschluss des Bundesrates und der Umsetzung der Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» so vorgesehen.

➡️ Die Auszahlung erfolgt automatisch über die zuständigen AHV-Ausgleichskassen, ohne dass ein gesonderter Antrag notwendig ist.
➡️ Anspruch haben alle Personen, die im entsprechenden Dezember eine AHV-Altersrente beziehen. 

Wie hoch ist die 13. AHV-Rente?

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der effektiv im Kalenderjahr ausbezahlten AHV-Altersrenten, ohne Kinder- und Zusatzrenten oder den Frauen-Zuschlag unter der AHV21 zu berücksichtigen. 

Laut verschiedenen Schätzungen könnten viele Pensionierte im Jahr 2026 jährlich zwischen CHF 1ʼ260 und CHF 2ʼ520 zusätzlich erhalten – je nach Höhe der regulären Rente.

Keine Auswirkungen auf Ergänzungsleistungen

Ein besonders wichtiger Punkt: Die 13. AHV-Rente wird nicht auf Ergänzungsleistungen (EL) angerechnet. Das bedeutet, dass Menschen, die EL beziehen oder einen Anspruch darauf haben, keine Nachteile in ihren Zusatzleistungen erwarten müssen. 

Hintergrund und politische Umsetzung

Die Einführung der 13. AHV-Rente geht zurück auf eine erfolgreiche Volksinitiative aus dem Jahr 2024. Sowohl das Schweizer Stimmvolk als auch das Parlament haben die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die neue Zusatzzahlung ab 2026 realisiert werden kann. 

Die Finanzierung der 13. Altersrente wird derzeit noch im Parlament diskutiert; Vorschläge umfassen neben einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auch Anpassungen bei Bundesbeiträgen und anderen Finanzierungsquellen. 

Was bedeutet das für Pensionierte?

  • Sie erhalten einmal jährlich einen zusätzlichen Monatsbetrag im Dezember 2026.

  • Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zur regulären AHV-Rente, ohne dass EL gekürzt werden.

  • Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – alles läuft automatisch über die AHV-Ausgleichskasse.

Diese Neuerung ist ein bedeutender sozialpolitischer Fortschritt, der vielen älteren Menschen in der Schweiz mehr finanzielle Sicherheit und Stabilität bringen soll.

📌 Quellen: